Rechtsprechung
BPatG, 04.08.2014 - 5 Ni 10/12 (EP) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 84 EuPatÜbk
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung - rewis.io
None Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung None Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren und Gerät zur Phasenanalyse einer Mehrphasenmischung" - zur mangelnden Klarheit des Patentanspruchs None None
Verfahrensgang
- BPatG, 23.04.2014 - 5 Ni 10/12
- BPatG, 04.08.2014 - 5 Ni 10/12 (EP)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der …
Auszug aus BPatG, 04.08.2014 - 5 Ni 10/12
Die Verwendung von Schlitzblenden gehört ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns, für deren Heranziehung bereits dann Veranlassung besteht (hier in einer Ebene ausgesendete Strahlung), wenn sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10 - Farbversorgungssystem, Leitsatz).Auch eine Kombination der bereits im Rahmen des Hilfsantrags 2 für den nebengeordneten Vorrichtungsanspruch 10 und die Vorrichtung gemäß Anspruch 10 des Hilfsantrags 6 oben separat abgehandelten Maßnahmen im nunmehrigen Hilfsantrag 7 kann keine erfinderische Tätigkeit begründen, da eine derartige Zusammenschau nicht über bereits aus der Druckschrift KW9 bekannte und/oder einem Fachmann als lediglich in seinem Fachwissen liegende konstruktive Maßnahmen hinausgeht, für deren Heranziehung bereits dann Veranlassung besteht, wenn sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10 - Farbversorgungssystem, Leitsatz).
- BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08
Kosmetisches Sonnenschutzmittel III
Auszug aus BPatG, 04.08.2014 - 5 Ni 10/12
5.1 Mit der in der mündlichen Verhandlung ergänzten Fassung des Hilfsantrags 1 kann das Patent nicht in zulässiger Weise verteidigt werden, denn es fehlt dem mit Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 beanspruchten Gegenstand an der erforderlichen Deutlichkeit (Klarheit) im Sinne des Art. 84 EPÜ, die bei einer beschränkten Verteidigung im Nichtigkeitsverfahren ebenfalls zu prüfen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2010 - Xa ZR 54/06, GRUR 2010, 709 - Proxyserversystem; BGH, Urteil vom 1. März 2011 - X ZR 72/08, GRUR 2011, 607 - kosmetisches Sonnenschutzmittel III). - BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 54/06
Proxyserversystem
Auszug aus BPatG, 04.08.2014 - 5 Ni 10/12
5.1 Mit der in der mündlichen Verhandlung ergänzten Fassung des Hilfsantrags 1 kann das Patent nicht in zulässiger Weise verteidigt werden, denn es fehlt dem mit Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 beanspruchten Gegenstand an der erforderlichen Deutlichkeit (Klarheit) im Sinne des Art. 84 EPÜ, die bei einer beschränkten Verteidigung im Nichtigkeitsverfahren ebenfalls zu prüfen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2010 - Xa ZR 54/06, GRUR 2010, 709 - Proxyserversystem; BGH, Urteil vom 1. März 2011 - X ZR 72/08, GRUR 2011, 607 - kosmetisches Sonnenschutzmittel III).